Die Gutachter des MDK benutzen für die Einstufung in eine Pflegestufe, also zur Messung der benötigten Pflegezeit, folgendes Raster: 

Unterstützung: Bei der Hilfeform der Unterstützung kann der Pflegebedürftige eine Pflegemaßnahme zwar allein durchführen, aber er benötigt Hilfestellung bei der Bereitstellung der notwendigen Sachmittel. Typische Beispiele: 

• Das An- und Auskleiden kann der Pflegebedürftige selbständig, aber die Kleider werden für ihn herausgesucht und bereitgelegt. 

• Das Waschen am Waschbecken kann der Pflegebedürftige selbständig, aber die benötigten Waschutensilien, sowie die Handtücher und die Waschlappen, müssen bereitgelegt werden. 

• Das Trinken kann der Pflegebedürftige selbständig, aber ihm muss das Glas sowie die geöffnete Getränkeflasche hingestellt werden. 

teilweise Übernahme: Bei einer teilweisen Übernahme ist die Pflegekraft partiell an der Durchführung der Pflegemaßnahme beteiligt. Typische Beispiele: 

• Den Oberkörper kann der Pflegebedürftige selbständig, bei dem Unterkörper muss die Pflegekraft den Pflegebedürftigen anziehen. 

• Beim Waschen vor dem Waschbecken kann der Pflegebedürftige sich selbständig, aber den Intimbereich muss die Pflegekraft waschen. 

vollständige Übernahme: Bei der vollständigen Übernahme ist der Pflegebedürftige nicht mehr in der Lage, einen eigenen Beitrag zu der entsprechenden Pflegemaßnahme zu erbringen. Die Pflegekraft führt diese komplett allein durch.